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   BVerwG, 24.10.1973 - VI C 101.73   

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BVerwG, 24.10.1973 - VI C 101.73 (https://dejure.org/1973,379)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1973 - VI C 101.73 (https://dejure.org/1973,379)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1973 - VI C 101.73 (https://dejure.org/1973,379)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Relevanz eines hohen Wahrscheinlichkeitsgrades für die Anerkennung der Gewissensentscheidung bei Kriegsdienstverweigerung - Anforderungen an die Gewissensentscheidung - Anforderungen an die Überzeugung des Gerichts bei Kriegsdienstverweigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1973 - VI C 101.73
    Nach Maßgabe des § 137 Abs. 3 in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO und § 34 Abs. 2 Satz 2 und 3 WPflG ist das Revisionsgericht bei der Überprüfung des angefochtenen Urteils nicht auf die geltend gemachten Verfahrensrügen beschränkt (vgl. das insoweit in BVerwGE 41, 53 und NJW 1973, 635 nicht abgedruckte Urteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72 -).

    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. u.a. BVerwGE 41, 53) trägt der Wehrpflichtige die (materielle) Beweislast für das Vorliegen der behaupteten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe.

    Im übrigen wird das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung vor allem zu beachten haben, daß es - wie dargelegt - für die Anerkennung des Klägers als Kriegsdienstverweigerer entscheidend nicht auf die Erwägungen, die vielleicht zu einer Gewissensentscheidung haben führen können, sondern darauf ankommt, ob er tatsächlich eine ihn innerlich bindende und unbedingt verpflichtende Gewissensentscheidung im Sinne des Gesetzes (vgl. dazu u.a. Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 61.68 -. [DÖV 1970, 710]; BVerwGE 41, 53 [55] - jeweils mit weiteren Nachweisen) getroffen hat.

  • BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1973 - VI C 101.73
    Der erkennende Senat hat in dem Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - (MDR 1973, 435; ebenso u.a. Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 98.73 -) dies dahin präzisiert, daß für die Anwendung des Art. 4 Abs. 3 GG die eigenen Angaben des Klägers je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung eine größere Rolle spielen können, als es meist sonst in der Prozeßpraxis der Fall ist.
  • BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 61.68

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Entscheidung über

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1973 - VI C 101.73
    Im übrigen wird das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung vor allem zu beachten haben, daß es - wie dargelegt - für die Anerkennung des Klägers als Kriegsdienstverweigerer entscheidend nicht auf die Erwägungen, die vielleicht zu einer Gewissensentscheidung haben führen können, sondern darauf ankommt, ob er tatsächlich eine ihn innerlich bindende und unbedingt verpflichtende Gewissensentscheidung im Sinne des Gesetzes (vgl. dazu u.a. Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 61.68 -. [DÖV 1970, 710]; BVerwGE 41, 53 [55] - jeweils mit weiteren Nachweisen) getroffen hat.
  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 98.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1973 - VI C 101.73
    Der erkennende Senat hat in dem Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - (MDR 1973, 435; ebenso u.a. Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 98.73 -) dies dahin präzisiert, daß für die Anwendung des Art. 4 Abs. 3 GG die eigenen Angaben des Klägers je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung eine größere Rolle spielen können, als es meist sonst in der Prozeßpraxis der Fall ist.
  • BVerwG, 10.08.1973 - VI C 166.73

    Gewissensentscheidung als Voraussetzung für eine Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1973 - VI C 101.73
    Verstandesmäßige, ethische, weltanschauliche und sonstige Überlegungen und Erwägungen können, wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt (vgl. zuletzt Urteil vom 10. August 1973 - BVerwG VI C 166.73 -) ausgesprochen ist, Anlaß und Anstoß zu einer Gewissensentscheidung im Sinne des Gesetzes geben und letztlich zu einer solchen Gewissensentscheidung führen, in diesem Sinne also deren Grundlage sein.
  • BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 16.20

    Jagdrechtliche Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können ethische Überlegungen und Erwägungen Anlass und Anstoß zu einer Gewissensentscheidung sein; sie sind einer solchen Entscheidung aber nicht gleichzusetzen (BVerwG, Urteile vom 23. März 1973 - 6 C 81.73 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 49 und vom 24. Oktober 1973 - 6 C 101.73 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 59).
  • BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 17.20

    Beantragung der jagdrechtlichen Befriedung eines Grundstücks aus ethischen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können ethische Überlegungen und Erwägungen Anlass und Anstoß zu einer Gewissensentscheidung sein; sie sind einer solchen Entscheidung aber nicht gleichzusetzen (BVerwG, Urteile vom 23. März 1973 - 6 C 81.73 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 49 und vom 24. Oktober 1973 - 6 C 101.73 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 59).
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 76.73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Widerspruchsfrist

    Für die erforderliche erneute Verhandlung und Entscheidung sei jedoch angesichts des Inhalts der Aussage des Klägers auf das Urteil des erkennenden Senats vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI C 101.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 59) hingewiesen, in dem der Unterschied zwischen dem Anstoß zu einer Gewissensentscheidung und der Gewissensentscheidung selbst klargestellt ist; das Verwaltungsgericht wird zu berücksichtigen haben, daß die vom Kläger wiederholt angesprochenen rationalen und gefühlsmäßigen Gründe noch keine Gewissensentscheidung sind, sondern nur Anstoß für eine Entwicklung zu einer Gewissensentscheidung gewesen sein können.
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 202.73

    Revision in Sachen Parteinahme ohne Bereitschaft selbst Waffen anzuwenden und

    Doch ist auch nicht etwa verstandesmäßigen, ethischen, weltanschaulichen und sonstigen Überlegungen eine Gewissensentscheidung notwendig immanent (Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI C 101.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 59]).
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 76.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    Sie vermögen lediglich die Grundlage einer Gewissensentscheidung zu bilden, d.h. Anlaß und Anstoß zu ihr zu geben und zu ihr hinzuführen (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI C 101.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 59]).
  • BVerwG, 02.10.1974 - VI CB 223.73

    Rechtsmittel

    Zutreffend geht es davon aus, ein auf "vernunftgemäßer Wertung" gegründeter Entschluß führe nicht notwendig zu der das Gewissen ausmachenden bindenden inneren Verpflichtung (Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI C 101.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 59]).
  • BVerwG, 08.01.1976 - 6 B 89.75

    Abweichungsrüge im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Das ist gerade auch in dem von der Beschwerde selbst angeführten Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI C 101.73 - dargelegt (vgl. auch Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 241.73 - [Buchholz a.a.O.]).
  • BVerwG, 08.01.1976 - 6 B 88.75

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

    Doch stehen den Wehrpflichtigen leitende ethische Gründe einer Gewissensentscheidung nicht gleich, sondern sie können nur deren "Grundlage" sein, d.h. sich zu ihr entwickeln oder verdichten (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI C 101.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 59], Beschluß vom 15. August 1974 - BVerwG VI B 57.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 79]).
  • BVerwG, 17.09.1974 - VI B 34.74

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Antrag auf Bewilligung des

    An dieser Unterscheidung zwischen den Motiven einer Gewissensentscheidung und dieser selbst hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung, u.a. in den Urteilen vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 35.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 20), vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 93.67 - (Buchholz a.a.O. Nr. 26) und vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI C 101.73 -(Buchholz a.a.O. Nr. 59) festgehalten.
  • BVerwG, 02.02.1982 - 6 B 107.81

    Anerkennung einer Gewissensentscheidung im Falle physischen und psychischen

    Dabei sind sowohl verstandesmäßige als auch gefühlsmäßige Überlegungen zwar geeignet, eine Gewissensentscheidung auszulösen; sie allein stellen als solche jedoch noch keine Gewissensentscheidung dar, sondern können sich allenfalls zu einer solchen entwickeln oder verdichten; letztlich kommt es allein auf die Gewissensentscheidung selbst an (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 101.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 59] sowie Beschluß vom 15. August 1974 - BVerwG 6 B 57.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 79]).
  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 52.73

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • BVerwG, 10.07.1985 - 6 B 207.84

    Beweiswertung unter Verstoß gegen die Denkgesetze - Kriegsdienstverweigerung

  • BVerwG, 18.01.1985 - 6 C 33.84

    Anwendbarkeit des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes (KDVG) - Nachweis einer

  • BVerwG, 22.10.1974 - VI C 6.73

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen

  • BVerwG, 20.08.1976 - 6 B 34.76

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.06.1976 - 6 CB 6.76

    Nichtzulassung der Revision auf Grund der nicht innerhalb auf Antrag des

  • BVerwG, 14.08.1975 - 6 C 46.75

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 28.07.1975 - 6 CB 48.75

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine

  • BVerwG, 09.06.1976 - 6 B 27.76

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels

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